„Ab dem 1.1.2017 könnte sich jeder Studierende und Lehrende, der urheberrechtlich geschütztes Textmaterial online zur Verfügung stellt, strafbar machen“, so Rektorin Prof. Gesine Grande. Es sei leider zu befürchten, dass sich bereits Anwaltskanzleien darauf spezialisierten, solche Urheberrechtsverstöße zumindest abzumahnen. Die Hochschulleitung rufe daher alle Studierenden und Lehrenden auf, rechtzeitig aktiv zu werden.
Konkret geht es darum, dass jegliche online zur Verfügung gestellten Textmaterialien (z.B. in OPAL, Moodle etc. – auch in passwortgeschützten Bereichen!) überprüft und alle urheberrechtlich geschützten Inhalte entfernt werden müssen.
Hintergrund ist ein neuer Rahmenvertrag mit der VG Wort (§ 52a Urhebergesetz), der die Hochschulen zu inakzeptablen Abrechnungskonditionen verpflichten würde. Alle Landesrektorenkonferenzen haben diesen Vertrag abgelehnt. Auch die HTWK Leipzig wird diesem nicht beitreten – wie viele weitere Hochschulen bundesweit auch. „Wir haben uns dazu mit dem Senat beraten – und sind uns einig, dass dies trotz aller Probleme für die Beteiligten der bessere Schritt ist“, so Rektorin Prof. Grande.
Allen Hochschulangehörigen ging dazu ein Informationsschreiben der Rektorin zu.
Für Fragen steht die Hochschulbibliothek (Astrid Schiemichen) zur Verfügung.
